Kinderschutz – Beratung für Fachkräfte (§§ 8a (4), (5), 8b (1) SGB VIII, § 4 (2) KKG, § 38 (1) SGB IX)

Das Beratungsangebot richtet sich an alle Fachkräfte im Landkreis Märkisch-Oderland, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Ziel ist es, bei Fragen zum Kinderschutz fachlich zu unterstützen, zu entlasten und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

Die Beratung steht Fachkräften aus allen Institutionen und Einrichtungen offen, unabhängig davon, ob sie öffentlich oder frei getragen sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Schulen, Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Ärzt*innen
  • Lehrkräfte
  • Hebammen und Entbindungspfleger

Auch Fachkräfte, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, haben gemäß § 4 (2) KKG Anspruch auf Beratung.

Ziele und Inhalte der Beratung

Die Beratung dient der fachlichen Einschätzung und gibt der fallverantwortlichen Fachkraft Handlungssicherheit. Sie erfolgt vertraulich und anonymisiert – Namen von Kindern und Familien werden nicht genannt.

Im Fokus stehen:

  • Erstbewertung der Situation, Risikoeinschätzung, Ressourcenprüfung
  • Einbezug von Personenberechtigten und jungen Menschen
  • Entwicklung konkreter Handlungsoptionen
  • Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Vermittlung zu weiteren Fachstellen oder Unterstützungsangeboten
  • Bei Bedarf Reflexion in weiteren Beratungsgesprächen

Die Beratung erfolgt mit neutralem Blick, fachlicher Expertise und dem Ziel, Kinder zu schützen und Fachkräfte zu stärken.

Kontaktperson