Erziehungsbeistand & Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)

Die Hilfe nach § 30 SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in ihrer persönlichen Entwicklung benötigen. Ziel ist es, gemeinsam mit dem jungen Menschen und seinem sozialen Umfeld, Lösungen für bestehende Probleme zu finden und Perspektiven zu entwickeln.

Was wir unterstützen

  • Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung: Wir helfen, Kommunikationswege zu verbessern und Konflikte zu lösen.
  • Begleitung bei schulischen Herausforderungen: Lernschwierigkeiten, Schulverweigerung oder Leistungsdruck – wir stehen unterstützend zur Seite.
  • Förderung sozialer Kompetenzen: Wir arbeiten mit dem Kind oder Jugendlichen an Beziehungen im Freundeskreis und anderen sozialen Kontexten.
  • Verselbständigung älterer Jugendlicher: Jugendliche ab ca. 16 Jahren werden gezielt auf ein eigenständiges Leben vorbereitet.

Für wen ist die Hilfe gedacht?

In der Praxis richtet sich diese Betreuungsform in der Regel an Kinder und Jugendliche im Alter von etwa 9 bis 18 Jahren. Die Hilfe wird individuell angepasst – je nach Alter, Lebenssituation und Entwicklungsstand. Das familiäre Bezugssystem – häufig die Eltern – werden in die Hilfe einbezogen.

Voraussetzungen

Damit die Hilfe wirksam greifen kann, braucht es einen stabilen familiären Rahmen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Ein Erziehungsbeistand kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird gemeinsam mit einer Fachkraft geprüft, ob diese Hilfeform für Ihr Kind geeignet ist. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein individueller Hilfeplan erstellt und die Unterstützung durch eine pädagogische Fachkraft aus unserem Team beginnt.