Begleiteter Umgang & Umgangsberatung (§ 18 SGB VIII)
Der begleitete Umgang ist ein Angebot zur Unterstützung und Förderung des Kontakts zwischen Kindern und wichtigen Bezugspersonen, die nicht mit ihnen zusammenleben, wie Vater, Mutter, Geschwister oder Großeltern.
Was der Begleitete Umgang leisten kann
- Förderung stabiler Beziehungen: Wir helfen, den Kontakt zwischen Kind und Bezugsperson behutsam und kindgerecht zu gestalten.
- Reduktion von Konflikten: Begleitete Treffen können Spannungen abbauen und die Gefahr von Beziehungsabbrüchen verringern.
- Entlastung für das Kind: Durch eine geschützte Atmosphäre werden Belastungen minimiert und Vertrauen aufgebaut.
- Vermeidung langwieriger Streitigkeiten: Unser Angebot kann helfen, kostenintensive und belastende Auseinandersetzungen zu entschärfen oder zu beenden.
Wie wir arbeiten
Das Angebot besteht aus zwei Bausteinen:
- Umgangsbegleitung: Die tatsächliche Begleitung der Treffen zwischen Kind und Bezugsperson.
- Umgangsberatung: In moderierten Gesprächen erarbeiten die Eltern gemeinsam eine einvernehmliche Vereinbarung, die auch vor dem Familiengericht Bestand haben kann und zukünftige (unbegleitete) Umgänge regelt.
Für die Umgangsbegleitung stehen kindgerechte Räume mit Spiel-, Bewegungs- und Gesprächsmöglichkeiten zur Verfügung. Jeder begleitete Umgang ist einzigartig. Wir gestalten die Begleitung gemeinsam mit Ihnen – angepasst an Ihre Situation und die Bedürfnisse Ihres Kindes.
Voraussetzungen
Unsere Fachkräfte, erfahrene Sozialpädagog*innen mit Zusatzqualifikationen in Mediation und psychosozialer Beratung, gestalten den Umgang professionell, einfühlsam und individuell. Voraussetzung sind „mitwirkungsbereite Dritte“, die aktiv zur Gestaltung des Umgangs beitragen. Damit der begleitete Umgang starten kann, stellen Sie bitte einen Antrag beim Jugendamt.
